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Forderung des Regierungsrats
09.04.2021

Schutz wichtiger
Trinkwasser-Ressourcen und angemessene Lastenverteilung

Der Rheingrundwasserstrom im Norden des Kantons Zürich zählt zu den strategischen Interessengebieten für die Trinkwasserversorgung. Bild: Kanton Zürich

Über strategisch wichtigen Trinkwasserressourcen sollen keine Anlagen platziert werden, in denen mit nuklearem Material umgegangen wird. Dies fordert der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu den Vorschlägen der Nagra betreffend Platzierung der Anlagen an der Erdoberfläche des künftigen Tiefenlagers. Falls der sicherste Standort für ein Tiefenlager im Kanton Zürich liegen sollte, darf die Brennelemente-Verpackungsanlage insbesondere im Sinn einer angemessenen Lastenverteilung nicht im Kanton liegen.

Aus der Oberflächenanlage sollen die radioaktiven Abfälle dereinst in den Untergrund transportiert werden. Drei der vier von der Nagra dafür vorgeschlagenen Standorte im Kanton Zürich liegen in einem sogenannten «strategischen Interessengebiet für die Trinkwasserversorgung». Das sind mächtige Wasservorkommen für die künftige Trinkwassergewinnung einer breiten Bevölkerung. Dazu zählen etwa der Zürichsee oder der mächtige Rheingrundwasserstrom im Norden des Kantons. Um dem Vorsorgeprinzip im Gewässerschutz genügend Rechnung zu tragen, lehnt der Regierungsrat eine Platzierung von Anlagen, in denen mit nuklearem Material umgegangen wird, in solchen Gebieten ab – das gilt auch für die Verpackungsanlage («heisse Zelle»).

Nördlich Lägern: Standort Haberstal prüfenswert

In Nördlich Lägern schliesst der Regierungsrat die Platzierung solcher Anlagen beim Kieswerk Weiach (NL-2) aus. Dieses liegt über dem Rheingrundwasserstrom und grenzt an ein Grundwasserschutzareal. Der Standort Haberstal in der Gemeinde Stadel (NL-6) kommt für den Regierungsrat in Frage. Dies unter der Voraussetzung, dass alle Anlagenteile, in denen mit nuklearem Material umgegangen wird, ausserhalb des strategischen Interessengebiets für die Trinkwasserversorgung platziert werden. Den Vorschlag der Nagra, eine Dichtwand zu erstellen, um den unterirdischen Wasserfluss aus dem Haberstal zu kontrollieren, erachtet der Regierungsrat als prüfenswert.

Zürich Nordost: Standort «Oobistboden» kann weiterverfolgt werden

In Zürich Nordost kann der Standort «Oobistboden» in Marthalen (ZNO-6b) weiterverfolgt werden. Den Standort «Rinauer Feld» (ZNO-1, Gemeinde Rheinau) hingegen lehnt der Regierungsrat ab. Von dort ist eine hydrologische Verbindung zum Rheingrundwasserstrom nicht auszuschliessen. Abzuwarten ist, ob die Region Zürich Nordost weitere alternative Standorte für die Oberflächenanlage vorschlägt.

Angemessene Lastenverteilung

Die Nagra gibt voraussichtlich 2022 bekannt, welchen Standort sie für ein Tiefenlager vorschlägt. Sollte sich im Auswahlverfahren ergeben, dass der sicherste Standort für ein Tiefenlager im Kanton Zürich liegt, soll die heisse Zelle im Sinn einer angemessenen Lastenverteilung nicht im Kanton Zürich liegen.

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Regierungsrat Martin Neukom erläutert die Position des Kantons Zürich zur Standortsuche geologische Tiefenlager.

Die Medienmitteilung des Regierungsrats finden Sie hier, den entsprechenden Regierungsratsbeschluss hier.

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